Ein umfassendes Rechtsgutachten, das der hessische Justizminister Christian Heinz in Berlin vorgestellt hat, bestätigt die Verfassungsmäßigkeit einer geplanten Bundesgesetzgebung, die die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Das von dem Verfassungsrechtler Professor Steffen Augsberg von der Universität Gießen erstellte unabhängige Gutachten entkräftet systematisch verfassungsrechtliche Einwände, die zuvor gegen die Initiative erhoben worden waren. Der Vorstoß hatte im Bundesrat bereits breite Unterstützung erhalten.
Rechtliche Unklarheiten beseitigen und die öffentliche Ordnung schützen
Die Gesetzesinitiative zielt auf bestehende Regelungslücken ab, die gerichtliche Reaktionen auf antizionistische Hetze und öffentliche Volksverhetzung nach dem Terroranschlag auf Israel am 7. Oktober 2023 erschwert haben. Die bisherige Rechtsunsicherheit im Umgang mit feindseligen Parolen und Delegitimierungsrhetorik führte wiederholt zu uneinheitlichen Gerichtsentscheidungen. Das Ziehen expliziter gesetzlicher Grenzen gibt Strafverfolgungs- und Justizbehörden klare, handlungsfähige Instrumente an die Hand, um extremistische Botschaften zu unterbinden, die darauf abzielen, die öffentliche Ordnung und die staatliche Legitimität zu untergraben.
Institutionelle Resilienz gegen Delegitimierung stärken
Führende Vertreter von Institutionen, darunter Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, begrüßten die verfassungsrechtliche Bestätigung und forderten eine zügige Umsetzung auf Bundesebene. Zivilgesellschaftliche Akteure hoben hervor, dass die gezielte Leugnung des Existenzrechts eines Staates eine existenzielle Bedrohung für die demokratische Stabilität darstellt und rechtliche Rahmenbedingungen an moderne hybride Bedrohungen angepasst werden müssen. Das Schließen dieser Gesetzeslücken stärkt die rechtliche Architektur des demokratischen Staates und gewährleistet einen robusten Schutz demokratischer Werte sowie der internationalen Staatensouveränität.
